Massenfreisprüche aus Herford – Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung

Die sog. „Massenfreisprüche“ aus Herford (vgl. u.a. hier und hier) beschäftigen die Justiz dann demnächst nicht nur, was absehbar gewesen sein dürfte, aufgrund der voraussichtlichen Rechtsbeschwerden der StA, beim OLG, sondern auch noch eine andere Abteilung bei der StA Bielefeld. T-online meldet nämlich unter dem Titel „Bürger zeigen Richter Gaspedal an„, dass zwei Bürger – auch das war zu erwarten – gegen den Kollegen Knöner Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet haben. Na ja, m.E. werden auch die Verfahren nicht zum Erfolg führen. Man mag (zu Recht oder zu Unrecht, was hier dahinstehen soll) anderer Auffassung als der Kollege sein und seinen Ansatz kreativ finden: Aber Rechtsbeugung ist es m.E. nicht.

7 Gedanken zu „Massenfreisprüche aus Herford – Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung

  1. Dr. F.

    Sie sind doch sonst auch nicht so zurückhaltend mit eigenen Stellungnahmen – warum wollen Sie nicht zugeben, dass Sie die Herforder „Massenfreisprüche“ bzw. ihren Urheber für komplett gaga halten? Weil man dann in der Verteidigerszene, die als Berufsverständnis „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ angibt, gleich übel gedisst wird? Ein bisschen mehr Mannesmut nicht nur vor Fürstenthronen, bitte!

  2. Schneider

    Die Entscheidungen des BVerfG mit dem Recht auf eigenem Bild bei Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder dass der Lichtstrahl des Lasermessgerätes zumindest in Bruchteilen einer Sekunde alle PKW misst und demnach ein unzulässiger Generalverdacht vorliegt (oder so ähnlich) waren schon gaga. Der Herforder Richter hat dies nur so weiter gesponnen, das es absurd wirkt. Rechtsbeugung ist das aber nicht.
    Aber mit welcher Hartnäckigkeit Richter verfolgt werden, die selbst vertretbare Entscheidungen treffen, wenn es aus politischen Gründen nicht passt, zeigt BGH
    4 StR 97/09. Insofern war der Herforder Richter ziemlich mutig oder auch unklug mit seinem kreativen Ansatz.

  3. Daniel Gerwig

    Ich denke Knackpunkt ist der § 47 OWiG, das Oppertunitätsprinzip. Der Richter hat ein eigenes Ermessen, ob die Verfoigung erfolgen soll. und das übt er zwar anders als die Kollegen – aber nicht grob Ermessensfehlerhaft…

  4. RA JM

    @ Daniel Gerwig: Langsam: Eine Einstellung nach § 47 OwiG ist etwas ganz anderes als ein Freispruch – auch hinsichtlich der Kostenfolge. 😉

  5. Pingback: LexisNexis® Strafrecht Online Blog | Freie Fahrt für “Richter Gaspedal”

  6. Garbe Uwe

    Meine Frage wäre , wenn eine Richterin Wohlwissendlich jemanden Verurteilt , obwohl die Richterin genau weiss , dass es sich um Betrug handelt der an meiner Person Vollzocken werden soll . Ist dies nicht Rechtsbeugung ?
    Wie kann ich mich denn , gegen solcher Amtswillkür schützen ?
    Hierzu sei zu erwähnen , dass ich Opfer von Mordanschlägen geworden bin , von dem diese Richterin Kenntnis hat .
    Obwohl ich dem Amtsgericht diese Tatsachen dargestellt habe , wurde in keinster Weise diese hinterfragt .
    Das lustige daran ist , dass selbst Polizeibeamte der Stadt Rostock mir Recht gegeben haben .
    Strafanzeigen bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Rostock wurden allesamt eingestellt , obwohl die Staatsanwälte genau wissen , dass ich im Recht bin .
    Es kann doch nicht sein . dass hier Unschuldige in Deutschland für irgendwelche Betrugshandlungen die an seiner Person Vollstreckt wurden auch noch bezahlen muss .

    In meinen Augen eine Frechheit und Schweinerei .
    Mit freundlichen Grüßen
    Garbe Uwe , Norderende 24 , 25885 Oster Ohrstedt

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