Der Bielefelder Stadtkämmerer wird sich freuen. Seit gestern ist der Blitzer am Bielefelder Berg wieder aus dem Urlaub zurück (vgl. hier), wie die Tageszeitungen heute berichten (vgl. hier und hier). Der wohl “umsatzstärkste” Blitzer Deutschlands (vgl. hier) nimmt damit seine Arbeit wieder auf. Also Vorsicht am Bielefelder Berg.
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Burhoff,
Effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung
des Strafverfahrens?
Die Änderungen in der StPO 2017 - ein erster Überblick,
ein Ebook zu den Ende August 2017 in Kraft getretenen Änderungen der StPO.
Neuerscheinungen
Neuerscheinung
im November 2017:
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren,
5. Aufl., 2018, ca. 119 €
oder:
zusammen mit Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl. 2017, zusammen nur 228 € = Ersparnis 29 €
Die Werke des Bloggers können Sie direkt beim Autor bestellen und vorbestellen, und zwar hier. Aktuelle Neuerscheinung: Und dann noch: Die Neuerscheinungen aus 2016 "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl.," und das "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016" für zusammen nur 189 €.
Burhoff/Volpert,
RVG Straf- und Bußgeldsachen, das Standardwerk zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen, das in 5. Auflage am 21.09.2017 erschienen ist.
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Und dann noch:
Die Klassiker
"Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und das "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und die Neuerscheinung das "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge"
in 2015/2016 erschienen

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Was für ein *****-Teil… Vor ein Paar Minuten ist mein Bußgeldbescheid bestandskräftig (rechtskräftig?) geworden. Eigentlich wäre es mal eine schöne Gelegenheit gewesen, einen Beweismittelausschluss wegen untauglicher Rechtsgrundlage zu beantragen (kein § 100h StPO, da keine Tätereigenschaft im Moment des Fotos). Da ich aber nächste Woche zu meiner Wahlstation ins Ausland fliege und beim AG Bielefeld nur für diesen Blitzer neue Richterstellen geschaffen wurden, wo mutmaßlich ohnehin alles abgestempelt wird, werde ich wohl einfach nur zahlen…
Frage an Herrn Burhoff: Gibt es eigentlich noch Gerichte, die die Auffassung vertreten, dass die Anordnung der Bekanntgabe von Ermittlungen gegen andere Beschuldigte sowie die vorläufige Einstellung handschriftlich verfügt werden? Nach der im Bohnert vertretenen Auffassung schien mir das auch hoffnungslos zu sein…
Bielefeld ??? 😉