Arbeitshilfe: Wie helfe ich mir bei BGHR-Fundstellen?

In BGH-Entscheidungen tauchen in letzter Zeit vermehrt BGHR-Fundstellen auf, obwohl die zitierten Entscheidungen teilweise auch in anderen Entscheidungssammlungen und Fachzeitschriften veröffentlicht sind. Während letztere dem Verteidiger sicherlich zur Verfügung stehen, ist BGHR in der Praxis weniger häufig in Verteidigerbüros vertreten. Das Zitat lässt einen dann etwas ratlos zurück.

Eine ganz gute Hilfe ist in dem Zusammenhang die im Internet frei verfügbare BGH-Edition des Carl Heymanns Verlag, die man hier findet. Dort kann man die (bekannte) BGHR Fundstelle eingeben und findet so die Entscheidung, um mit den dadurch ermittelten Daten dann weiter nach anderen Fundstellen recherchieren zu können.

7 Gedanken zu „Arbeitshilfe: Wie helfe ich mir bei BGHR-Fundstellen?

  1. RA Markus Wenske

    Der Zugang zu BGHR ist kostenlos: http://www.heymanns.com/servlet/PB/menu/1179600/index.html

    Zur Einordnung von BGHR: BGHR ist eine systematische Sammlung von BGH-Entscheidungen.

    Systematisch, weil die Entscheidungen nach den Gesetzesvorschriften systematisiert sind, zu denen die Entscheidungen ergangen. D. h. man hat so etwas wie einen kommentarähnlichen Apparat („Apparat“ im wissenschaftlichen Sinne) zu den jeweiligen §§. Auf die Weise kann man sich sehr effizient einen Einblick in die jeweilige BGH-Rechtsprechung und -Dogmatik verschaffen. Denn die ist ja oft anders, als das was man in der Fachliteratur liest; die Fachliteratur vertritt ihre Privatmeinung und setzt sich mit dem BGH oft nur insoweit auseinander, als die eigene Meinung mit dem BGH differiert und das dann wieder durch die Verzerrungen der Eigenoptik der Privatmeiner.

    Die Entscheidung, welches BGH-Urteil eingestellt wird (Grundsatzurteile und Urteile die durch explizite Zitierung frühere Grundsatzurteile in ihrer Fortgeltung bestätigen) und welches nicht (Einzelfallkorrekturentscheidungen und atypische Fälle) fällen die BGH-Richter himself. Das heißt, auch hier bringt BGHR einen direkt zur Quelle.

    Ich kann BGHR daher jedem Rechtsanwender ans Herz legen. Insgesamt wird die Qualität der Rechtsberatung steigen, wenn mehr mit BGHR gearbeitet wird, weil dann alle das selbe Verständnis von der h.M. haben.

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