(Neues) Recht auf Übersetzung und Belehrung im Strafverfahren

Der DAV hat vor kurzem über Neuerungen im EU-Recht berichtet: Es heißt da:

„Der Justiz- und Innenministerrat hat am 7./8. Oktober 2010 die Richtlinie über das Recht auf Dolmetscherleistung und Übersetzung in Strafverfahren angenommen. Damit ist die erste der verschiedenen Maßnahmen des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte im Strafverfahren abgeschlossen (s. EiÜ 21/10 und EiÜ 37/09). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung 36 Monate Zeit. Der DAV hat während des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche Bedenken in Einzelfragen vorgebracht (s. SN 15/2010). Insgesamt ist das Ergebnis als wichtiger erster Meilenstein bei der Stärkung der Verfahrensrechte anzusehen. Weiter begrüßte der Rat den Richtlinienvorschlag KOM(2010) 392 über das Recht auf Belehrung im Strafverfahren (s. EiÜ 29/10). Diskutiert wurde im Rat u. a. über eine Aufnahme des Schweigerechts, das Recht auf Akteneinsicht und Kostentragungsfragen. Eine gemeinsame Position des Rates hierzu wird für Ende 2010 erwartet. „

Mal sehen, was und wann etwas daraus wird.

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