Die verrücktesten Gesetze – eine kleine Auslese – II

Hier dann mal – so für zwischendurch – eine weitere Kostprobe aus dem Büchleicn „Nackt duschen streng verboten“.

1. In Illinois ist es in der Stadt Cicero nicht erlaubt, sonntags auf öffentlichen Straßen zu pfeifen.
2. in Indiana ist es im gesamten Staatsgebiet verboten, rückwärts in eine Parklücle zu fahren.
3. Und in San Francisco ist es Autobesitzern strengstens verboten, ihren Pkw mit gebrauchter Unterwäsche zu polieren. 🙂

13 Gedanken zu „Die verrücktesten Gesetze – eine kleine Auslese – II

  1. OriginalSin

    Nr. 2 geistert schon seit 10 Jahren durchs Internet. Es handelt sich – ausnahmsweise – tatsächlich um ein „law“, und zwar ein in den USA und Kanada sehr verbreitetes. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Autos in vielen Einzelstaaten nur hinten ein Nummernschild tragen, und der jeweilige Normgeber es der Polizei ermöglichen will, im Vorbeifahren die Nummernschilder zu kontrollieren. Anders als die Übersetzung nahelegt, verbietet der Normgeber also nicht den Vorgang des Rückwärts-Einparkens, sondern er verbietet es, „falsch herum“ in Parklücken und vor allem in Parktaschen zu stehen. Kann man übertrieben finden, aber „verrückt“?

    Auch Nr. 3 geistert schon ewig durchs Internet. Es handelt sich um die etwas drastische Veranschaulichung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift, wonach Betreiber von Autowaschanlagen ihren Beschäftigen sterile Putztücher zur Verfügung zu stellen haben. Muss man auch nicht unbedingt regeln, aber „verrückt“?

  2. OriginalSin

    @4: Sie beschämen mich. In der Tat sollte, wer reinen Herzens ist, gerade als Jurist auch über verrückte Gesetze lachen können, die erst dadurch verrückt werden, dass man ihren Sinn missversteht.

    Zum Beweis für die Ernsthaftigkeit meiner Bekehrung steuere ich noch eine Eigenkreation bei, die m.E. alle Aussichten hat, von diesem Blog aus ihren Siegeszug um die Welt anzutreten:
    „Auf deutschen Autobahnen ist es strengstens verboten, bei Vollmond auf der Überholspur Sex zu haben.“
    Gut, nicht?

  3. Detlef Burhoff

    herzlichen Dank. Ist ja alles halb so wild. Nur: Diese Sonntagsposting sind meist lockerer gedacht. Von daher bin ich dann immer erstaunt, wie ernst doch manchmal kommentiert wird 🙂 😀

  4. Wolf J. Reuter

    Zuviel Ernsthaftigkeit schadet in dieser Zunft sicher, aber warum auch immer nach Amerika gehen? Wir haben auch ganz schöne Gesetze. Mein Beitrag: Das Zeitgesetz. § 1 Abs. 1 beschreibt apodiktisch einen Zustand: „Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr werden Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit verwendet.“ Als Nicht-Strafrechtsexperte frage ich da: Und wenn nicht? „Werden“ bedeutet ja, dass es so ist – aber was, wenn ich in meiner Geschäftspost andere Zeitangaben mache? Ist das illegal? Eindeutig ja. Strafbar? Helfen Sie mir! Und § 3: Die gesetzliche Zeit darf nur von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig „verbreitet“ werden. Ich jedenfalls antworte nicht mehr, wenn mich jemand nach der Zeit fragt. Was steht auf die unerlaubte Verbreitung der Uhrzeit?

  5. Wolf

    Existiert noch das Gesetz, dass man in NYC nicht auf Milchkisten sitzen darf?
    Ich erinnere mich nur daran, dass es verboten war. Vielleicht ist es mit den verschwundenen Milchkisten obsolet, aber noch gültig.

  6. Ulrich Dost

    Zu 5) Sollte ich mich wieder für Sex bei Vollmond auf der Überholspur deutscher Autobahnen entscheiden, frage ich an: Muss der GV vollzogen sein oder reicht für die Erfüllung der obj. Seite auch softere sexuelle Handlungen? Was droht mir dann: Fahrverbot? Sexverbot? Punkte? Muss auch die Beteiligte mit einem Owi-Verfahren rechnen? Kennt jemand eine(n) Kollegin/Kollegen, die/der spezialisiertz ist und meine Verteidigung übernimmt?

  7. M.E.

    § 87 III StPO – Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft.

    § 919 I BGB – Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

    § 267 BGB – Leistung durch Dritte („3-Idioten-Paragraph“)
    (1) Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. Die Einwilligung des Schuldners ist nicht erforderlich.
    (2) Der Gläubiger kann die Leistung ablehnen, wenn der Schuldner widerspricht.

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