Nochmals was zur Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Fahrverboten

Wir hatten ja vor einiger Zeit über die Entscheidung des OLG Hamm in Entscheidung 3 Ss OWi 451/09 und die sich daraus ggf. ergebenden Auswirkungen auf die Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Fahrverboten berichtet, vgl. hier. Die Problematik, wie in den Fällen zu vollstrecken ist, gehört sicherlich zu einem der Hauptstreitpunkte im Verkehrsrecht. Dazu passt ganz gut der Beschl. v. 19.01.2010 – 13 OWi 705 Js 23983/09 des AG Meißen (auch DAR 2010, 339), das darin ausführt, dass nebeneinander/parallel zu vollstrecken ist. Wie gesagt, höchst umstritten und es wird nicht gnaz einfach sein/werden, die AG von dieser Auffassung zu überzeugen. Das allein schon, weil häufig nur in den Hentschel geschaut wird. Und der – und ein Teil der AG-Rechtsprechung allerdings auch – sieht es anders. Aber wie immer: Ein Versuch ist es wert.

Ein Gedanke zu „Nochmals was zur Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Fahrverboten

  1. Mein Name

    man könnte aber auch auf die Idee kommen, dass man sich in Kaufbeuren und Passau oder auch Berlin besonders viele und teure Autos leisten kann und in Brandenburg (wo laut Versicherungen angeblich die „besten“ Autofahrer leben) nicht — und dass es dort außerdem sehr selten schneit…
    von dem, was die Haftpflichtversicherungen den Haltern abknöpfen, kann man jedenfalls nicht auf die Fahrkünste schließen: 2009 starben im Straßenverkehr im
    Regierungsbezirk Schwaben: 87 bei 1,78 Mio Einwohnern (49 pro Mio, 2008: 55 bzw. 31 pro Mio)
    Land Berlin: 48 bei 3,4 Mio Einwohnern (14 pro Mio, 2008: 55 bzw. 16 pro Mio)
    Land Brandenburg: 202 bei bei 2,5 Mio (80 pro Mio, 2008: 222 bzw. 89 pro Mio)
    da bin ich dann doch lieber in Kaufbeuren unterwegs als in Finsterwalde, ob zu Fuß oder mit dem Auto.

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