Wenn der Gutachter mit Kachelmann Pizza gegessen hat…

– der Bericht in der BILD über die Teilnahme des SV, der ein Gutachten über das mutmaßliche Opfer erstattet hat, also zutrifft, dann ist das zumindest ungeschickt. Egal, ob er nun am Tisch gesessen (und Pizza oder sonst was gegessen hat) oder nur einen Espresso getrunken hat und nur kurz anwesend war, um Herrn Kachelmann persönlich kennenzulernen, wie der Gutachter wohl selbst gegenüber Bild gesagt hat.

Ich kann dann die Verteidigung nun wirklich nicht verstehen. In der derzeit aufgeladenen Stimmung für/gegen Kachelmann (vgl. die Zusammenstellung hier und hier), muss man m.E. doch den Ball flach halten und darf das positive Gutachten des SV über die Nebenklägerin doch nicht dadurch entwerten, dass man den Anschein eines „Parteigutachtens“ vermittelt. Es ist eh schon schwer genug für die Verteidigung mit eigenen Gutachten im Prozess „Punkte zu sammeln“, dass muss ich doch nicht noch unnötig dadurch erschweren, dass ich selbst Angriffspunkte im Hinblick auf die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen liefere. Der Befangenheitsantrag gegen den SV ist damit doch sicher (vgl. auch noch hier).

Im Übrigen mal wieder ein richtiger Bild-Artikel: „Luxuslokal“ und „Jetzt kommt heraus: An dem Abend war außer einer Richterin auch Gutachter ……. dabei.“ Was soll „außer einer Richterin…“ suggerieren: Dass es sich um eine Richterin der Kammer aus Mannheim handelt, oder?

4 Gedanken zu „Wenn der Gutachter mit Kachelmann Pizza gegessen hat…

  1. Rita-Eva Neeser

    August 4, 2010 um 1:26 am (Bearbeiten)
    Da sieht man wieder einmal, für wie bescheuert diese Zeitung ihre Leser hält.

    Der ganze Artikel ist ein Widerspruch in sich:

    Zitat: Der Psychologe hatte im April eine gutachterliche Stellungnahme für die Verteidigung erstellt, in der er die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers Sabine W. (37) stark anzweifelt. Zitat Ende

    Also vor 3 Monaten , ohne Herrn Kachelmann gekannt, gesehen oder gesprochen zu haben!

    Zitat: Der Gutachter soll auch im Prozess vor dem Landgericht Mannheim aussagen. Zitat Ende

    Für wie beklopft hält diese Zeitung Prof. Tillmann mit der Frage ob es nicht ein Interessenskonflikt sei, Herrn Kachelmann jetzt kennen zu lernen.

    Sein Gutachten ist ja schon bei den Akten – glauben diese Schreiberlinge er würde , auch nach dem Treffen, auch nur eine Zeile, ein Wort, eine Formulierung vor Gericht ändern?
    Mit dieser Schlagzeile wollen sie wieder suggerieren, dass gemauschelt wird?

    Zitat: MERKWÜRDIG: Der Psychologe hat gar nicht den Auftrag, ein Gutachten über Kachelmann zu erstellen, sondern über das mutmaßliche Opfer.

    Darin kommt Dr. Elliger zu dem Schluss, dass es den Verdacht gebe, das mutmaßliche Opfer habe aus Rache gehandelt. Und jetzt das Treffen mit Kachelmann in privater, fröhlicher Runde. Kritiker könnten dem Gutachter fehlende Distanz zur Kachelmann-Seite unterstellen.
    Zitat Ende

    Rasch einmal aus hatte ein hat gemacht und schon klingt es anders.

    Zwei Zeilen später führen sie diese Frage adabsurdum…in dem sie vom Perfekt ins Präteritum springen..

    Und Merkwürdig natürlich in grossen Lettern gedruckt!

    Fein gemacht..

  2. Rechtsanwalt Jens Glaser

    Wenn man Bild kennt, war es bestimmt eine Frau, die mit Nachnamen Richter heißt, oder eine (Fussballschieds-)Richterin oder, oder, oder. Aber wieso soll Herr Kachelmann nicht auch privat irgendeine Richterin von irgendeinem Gericht kennen, die sich möglicherweise über seine Freilassung freut ? Möglich ist alles. Ich kenne übrigends auch Richterinnen privat. Wer nicht in unserer Branche?

  3. Detlef Burhoff

    hallo, darum geht es nicht. Ich kenne auch viele Richter :-). Aber m.E. wird durch die Erwähnung der teilnehmenden Richterin etwas suggeriert in Richtung: Richterin aus dem Verfahren. Jedenfalls habe ich es so gelesen….

  4. n.n.

    ich glaube, dass man die „recherchen“ dieser „zeitung“ nicht allzu ernst nehmen sollte. 😉

    aber in der tat seltsam, wie laut die kachelmannsche verteidigung auf einmal wird. damit hätte man auch durchaus bis zu einem – etwaigen – erstinstanzlichen freispruch warten können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert