Kommt bei überlangen/zu langen (Straf)Verfahren die Entschädigungslösung?

Wir hatten vor einiger Zeit hier über den Referentenentwurf aus dem BMJ berichtet. Nun berichtet gerade das BMJ in einer PM, dass heute im Bundeskabinett der Gesetzesentwurf beschlossen worden ist. Auf geht’s. Man darf auf den Entwurf und das Gesetzgebungsverfahren gespannt sein.

4 Gedanken zu „Kommt bei überlangen/zu langen (Straf)Verfahren die Entschädigungslösung?

  1. Rainer Göhle

    gegen 102 SGG?
    nichts.
    Bemerkenswert ist nur, dass man es schafft, eine Norm einzuführen, die es Richtern ermöglicht, andere zu beschleunigen, während die „Beschleunigung des Richters“ seit Jahren vor sich hindümpelt. Es spräche also rein gar nichts dagegen, für Untätigkeitsbeschwerde und Entschädigung endlich Fakten zu schaffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert