Happige „Strafe“ für Steuerbetrug in Bremen, – da wird hingelangt

In der „Borkumer Zeitung“ – interessantes 🙂 Blättchen 🙂 stoße ich gerade auf eine Nachricht mit der Überschrift: „Happige Strafe für Steuerbetrug“ (vgl. auch hier).  Danach sind gegen einen Bremer Rechtsanwalt und seine Ehefrau wegen gemeinschaftlich versuchter Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen Strafbefehle rechtkräftig geworden über Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr sowie einer Geldstrafe von insgesamt sechs Millionen Euro (!!). Außerdem müssen das Ehepaar noch insgesamt vier Millionen Euro als Geldauflagen an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Na, das ist doch was. Und die Verteidiger – im Bericht heißt es „…nach Informationen dieser Zeitung allesamt Koryphäen des Wirtschafts- und Steuerrechts aus Bremen, Bonn und Hamburg – haben dann mit der Staatsanwaltschaft in mühseligen Verhandlungen einen Deal gemacht…“ – : Sicherlich „Spezialisten für Deal“ :-).

7 Gedanken zu „Happige „Strafe“ für Steuerbetrug in Bremen, – da wird hingelangt

  1. n.n.

    in bezug auf BGHSt 53, 71 handelt es sich um eine sehr moderate strafe. aber was soll die staatsanwaltschaft auch machen, wenn § 407 abs. 1 s. 2 stpo so engherzige höchstgrenzen vorsieht!? und gegen ein so ehrenwertes mitglieder der bremer gesellschaft kann man ja auch nicht öffentlich verhandeln …

  2. FrankR

    “Spezialisten für Deal” so to say: „Dealer“ ? und gleichzeitig Koniferen (kiefernartige, mit wahnsinns Kiefern) haben in mühseliger Verhandlung einen Deal erreicht. Unter Beachtung des BGH Urteil vom 02.12.2008 (1 StR 416/08) kein Problem, denn „bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe“ wie zB langjähriges Mitglied der Bremischen Anwaltskammer, höherer Dienst in der Finanzverwaltung und „federführend beim Zusammengehen der beiden Fondsgesellschaften HST und HCI zur HCI Holding“, sowie Sehnsucht nach der norddeutschen Tiefebene war es für die speziellen Spezialisten kein Problem der StA ein Strafbefehl aus dem Kreuz zu leiern. Da akzeptiert man schonmal gerne 6 Mio an die Staatskasse (und das Land Bremen kann es sicher gebrauchen) und 4 Mio an gemeinnützige Organisationen ( wie zB das Land Bremen), bevor man nur noch auf die Alpen gucken kann. …..Hmmmm… Eigentlich ist Berg doch gleich Berg….oder nicht? Schliesslich macht Herr Burhoff ja auch Urlaub in der Bergregion (naja, Wellenberg-Region).

  3. Bernhard

    Mit Blick auf die bereits zitierte Entscheidung des BGH und die Summe der hinterzogenen Steuern (zweistelliger Millionenbetrag) sowie den Umstand, daß laut Staatsanwaltschaft „mit hoher krimineller Energie“ gearbeitet worden sei, sollten sich, wenn die Zeitungsmeldung den Sachverhalt richtig wiedergibt, der Staatsanwalt und der Amtsrichter schon einmal nach einem Verteidiger umsehen. Denn hier noch eine Bewährungsstrafe per Strafbefehl zu verhängen, geht nach BGH gar nicht. Rechtsbeugung kann auch durch die Verhängung einer viel zu milden Strafe begangen werden.

    Herr Burhoff, von wegen „happig“…

  4. Bernhard

    P.S.

    Um Mißverständnisse zu vermeiden: ich gehe selbstverständlich davon aus, daß der Bericht in der Zeitung die Sach- und Rechtslage nicht vollumfänglich zutreffend wiedergibt und der Staatsanwalt und der Amtsrichter unter Abwägung aller Interessen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zu einem sachlich und rechtlich einwandfreiem Ergebnis gelangt sind.

  5. klabauter

    @Bernhard
    Nun ja: wer hier mit Rechtsbeugung kommt, weil der 1. Senat Ausführungen gemacht hat, die an sich bis auf die Frage des großen Ausmaßes im Wesentlichen nochmals auf die allgemeinen Strafzumessungskriterien abstellt, liegt etwas daneben.
    Man beachte: es ging laut Pressemeldung um VERSUCHTE Steuerhinterziehung, bei der der Strafrahmen deutlich geringer sein kann (22, 49 StGB) als der bei einer vollendeten. Also Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 7 J 6 Monaten.
    Die Pressemeldung lässt mE keine Rückschlüsse auf einen unangemessen niedrigen Deal zu.
    Es bleibt zu hoffen, dass die Rechtsanwaltskammer es im Kreuz hat, hier die Zulassung zu beenden. Vermögensverfall scheint ja nicht zu drohen.

  6. Bernhard

    @ Klabauter

    Soweit der Bericht von „versuchter“ Steuerhinterziehung spricht, dürfte das ein untechnischer journalistischer Ausdruck gewesen sein, weil die Täter erwischt und die Steuern nachentrichtet wurden. Die Tat dürfte vollendet gewesen sein. Bei diesen Beträgen wäre nach der Rechtsprechung des BGH für eine Bewährungsstrafe kein Raum mehr, selbst wenn sich die Täter kooperativ und reuig zeigen und die Steuern nachentrichten. Im übrigen bin ich der Überzeugung, daß das Ergebnis selbstverständlich in Ordnung geht, wenn man die Sach- und Rechtslage vollständig kennt. Die zumeist oberflächliche und falsche journalistische Berichterstattung verleitet oftmals zu falschen Schlüssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert