Glasklar eine gefährliche Körperverletzung

Man ist ja immer wieder erstaunt, welche Mittel eingesetzt werden, um einen anderen zu verletzten. So auch im Beschl. des BGH v. 17.10.2010 – 3 StR 10/10, wo in Zusammenhang mit einem Raubdelikt Glasreinigungssspray verwendet worden ist. Der BGH dazu:

„Die Feststellungen tragen aber die zum schweren Raub in Tateinheit stehende Verurteilung wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung. Das von dem Angeklagten verwendete Glasreinigungsspray war nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall – Sprühen ins Gesicht – geeignet, erhebliche Körperverletzungen zumindest an den Augen der Opfer herbeizuführen. Dies zeigt der Umstand, dass die der Zeugin R. im Fall II. 2. der Urteilsgründe zugefügte Augenverletzung eine Einlieferung in die Augenklinik und anschließend eine dreimonatige Behandlung mit Augentropfen erforderlich machte.“

Ist doch glasklar, oder?

11 Gedanken zu „Glasklar eine gefährliche Körperverletzung

  1. n.n.

    aha, das heißt also, dass eine hausfrau, die gerade die balkontür mit glasreiniger putzt sich besser nicht an dem über den balkon ragenden kirschbaum des nachbarn vergreift. pflückte sie dort auch nur eine kirsche zum sofortigen verzehr, so wäre es ein diebstahl mit waffen.
    wäre doch mal ein schöner klausurfall ….

  2. Detlef Burhoff

    wenn Sie so denken, sage ich Ihnen eine große Karriere an der Uni voraus :-). Sehr schöne Fall, also: Alle Studenten Achtung! Vielleicht lesen ja Professoren mit 🙂

  3. n.n.

    um ehrlich zu sein: es sind nicht einmal meine eigenen gedanken. da gabs vor gut einem jahr einen hübschen aufsatz (nstz?) von einem ehemaligen bgh-richter. da wars ein wandersmann mit taschenmesser, eispickel etc.

    große karriere an der uni? damit habe ich abgeschlossen. 🙂

  4. n.n.

    sagen sie mir, warum ich das tun sollte. den anwaltsberuf kann man angeblich auch ohne umweg über die justizverwaltung ausüben. 😀

  5. Dr. David Herrmann

    Ein mir persönlich sehr nahestehender Emeritus hat seinen Studenten früher immer erklärt, dass selbst weichgekochter Spargel eine Waffe sein kann – wenn man ihn dem Gegner in die Nase schiebt, gar noch bis zum Anschlag…

  6. n.n.

    ich empfinde weichgekochten spargel generell als körperverletzung, selbst wenn er nur auf dem teller liegt. so etwas macht man einfach nicht, das ist eine grobe küchensünde!
    😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert