Negatives MPU-Gutachten und ausländische EU-Fahrerlaubnis

Offen war bislang noch die Frage der Verwertbarkeit eines nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis erstellten (negativen) MPU-Gutachtens.

Dazu hat das BVerwG im Urt.v. 28.04.2010 – 3 C 20.09 entschieden, dass dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, wenn er der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt hat, in dem unter Berücksichtigung von nach der Fahrerlaubniserteilung liegenden Umständen seine mangelnde Fahreignung festgestellt wird.

Das BVerwG hat damit die Entscheidung des OVG Münster bestätigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert