Ein schöner Tag: Die Kollegin RAin Braun ist meine Freundin…

Ein schöner Tag, heute ist (endlich) die Kollegin RAin Braun meine Freundin geworden (natürlich nur bei  Google Friend Connect, nicht, dass sich etwaige Lebenspartner Sorgen machen müssten). Wir haben jetzt 21 Freunde (die Kollegin Braun hat natürlich mehr, aber die ist auch jünger ;-)).

Die Leser werden sich jetzt fragen: Warum solch ein Aufhebens bzw. ggf.: Als ich Freund(in) geworden bin, war das doch auch keine Sondermeldung wert. Stimmt. Aber die Kollegin Braun ist Listenführerin bzw. Top-Blog (und das schon lange). Da ist es dann eine besondere Ehre :-). Räume ein: Habe allerdings ein wenig nachhelfen müssen. Aber hat ja geklappt. Ein wirklich schöner Tag…

22 Gedanken zu „Ein schöner Tag: Die Kollegin RAin Braun ist meine Freundin…

  1. slashx

    Ich auch! 😉

    Es sei auch hier angemerkt, dass RAin Braun viel besser als „Mausi“ bekannt ist.

  2. Trude

    Die Rankings bei „Jurablogs“ sind nicht nachvollziehbar. Unbestreitbar dürfte Udo Vetters „lawblog“ das meistgelesene und meistkommentierte Jurablog in Deutschland sein. Gleichwohl schafft Herr Vetter es nicht einmal in die Top 10.

    Sie, Herr Burhoff, liegen in der Kategorie B (Frequenz des Bloggens) nur auf Platz 19, obgleich Sie tägliche mehrere Blogeinträge posten (mir geht es fast ein wenig zu schnell). Demgegenüber ist die „Handakte WebLawG“ in dieser Kategorie auf Platz 1, obgleich der Kollege nur alle paar Wochen etwas postet.

    Und Frau Braun dürfte – bei allem Respekt vor dem netten Blog – mit Platz 1 etwas zu hoch gehandelt werden. Das Blog-Ranking bei „Jurablogs“ kann man ziemlich vergessen.

  3. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Hallo,
    @ 3: ich bin doch erst seit heute mit ihr befreundet, da kann ich doch nicht gleich Mausi sagen :-). Sie können sich dann gern rechts in die Liste eintragen.
    @ Trude: Zum ranking: Bie Jurablogs geht es immer nur um die Klicks bei Jurablogs.com. Da hat der Kollege Vetter wohl nicht so viel. Die meisten Leser kommen wohl von außerhalb, wenn man sich mal die Kommentare ansieht. Unsere Frequenz in Kategorie B trägt – ebenso wie die in A – noch eine Altlast. Wir haben uns bei Jurablogs erst geraume Zeit nach dem Erstellen des Blogs angemeldet. In das Ranking von Jurablogs werden aber alle Blogbeiträge einbezogen, also auch die aus der Zeit, zu der wir bei Jurablogs noch nicht gemeldet waren. D.h.: Unsere Frequenzdaten beziehen sich auch auf einen Zeitraum, wo wir bei Jurablogs gar nicht gezählt wurden, dasselbe gilt für die Zugriffszahlen. Die heutigen verteilen sich auch auf Beiträge, die bei Jurablogs mit „0“ stehen. :-(, jedenfalls verstehe ich es so. Ich bin aber dennoch mit unseren Zahlen ganz zufrieden. Denn ich blogge allein – anders als z.B. die Kollegen bei Beck – und ich kann nicht so viel aus dem „Nähkästchen“ plaudern.

    Und damit sind wir bei Punkt 3 Ihres Kommentars. Die Kollegin Braun hat – wie einige andere Kollegen auch – einen teilweise anderen Ansatz. Aber auch das muss sein und ich schätze das. Das bringt ein bißchen Leben in den manchmal recht trüben Alltag. Sie merken ja, dass ich auch versuche, den ein oder anderen lockeren Beitrag abzusetzen.

    Und schließlich: Ob ich die Frequenz, die ich derzeit habe, halten kann, das muss man mal sehen :-). Es kommen also ggf. auch wieder ruhigere Tage.

  4. Peter SH

    Immer dieser Hype um RAin Braun. Die schreibt ja ganz nett, aber soooo toll ist sie nun auch wieder nicht.

    Peter (freundelos – vermutlich wegen solcher Beiträge)

  5. RALupo

    „Lebenspartner“ ??

    oder meinen Sie Lebensgefährte?

    Im Übrigen find ich das schön. Nachdem es ja eher üblich ist, das Blogger übereinander herfallen. (im kriegerischen Sinne).

  6. Detlef Burhoff

    hallo, warum sollten wir? Jeder mit seinem Ansatz und jeder trägt ja dann auch irgendwie dazu bei, dass Jura vielleicht mal etwas lockerer gesehen wird. Allerdings eignen sich nicht alle Themen dazu.

  7. slashx

    Achja ein Verbesserungsvorschlag noch:

    Es wäre schön, wenn Sie auf examensrelevante Rechtsprechung hinweisen, falls Ihnen zufällige wichtige Entscheidungen in die Hände fallen.

  8. slashx

    Am besten natürlich sowohl als auch, sollen ja alle davon profitieren…ich persönlich könnte aber fürs 2. es eher gebrauchen 😉

  9. slashx

    Das lässt tief blicken bzgl. Ihrer Meinung zum 1. Staatsexamen.

    Im 2. Staatsexamen sind Beweisverwertungsverbote immer beliebtes Klausurthema.

  10. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Sie werden es überstehen.

    Ich würde mich im Moment mal beschäftigen mit 3 StR 63/10, mit 5 StR 51/10 (ganz wichtig) und vielleicht auch mal mit 3 StR 24/10. Die letztere würde ich prüfen. Da kann man schön die Fragen Wer ist Verteidiger usw. abfragen und dann zum Verfahrensrecht mit revisionsrechtlichen Fragen übergehen.

    Wenn Sie mit den Entscheidungen fertig sind, können Sie sich ja wieder melden 🙂 🙂

  11. slashx

    Ah sehr gut, Danke, ich kannte nur eine von den 3. Freue mich auf ihre zukünftigen Lesehinweise. Dann am besten als News-Meldung, damit es auch alle mitbekommen.

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