Was macht eigentlich die Anerkennung/Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen?

Wir haben ja schon über die ggf. zum 01.10.2010 anstehenden Änderungen betreffend Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet. Stand der Dinge ist: Im BT inzwischen Anfang Mai beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Da wird sich sicherlich alsbald dann auch etwas tun müssen, wenn das Gesetz noch zum 01.10.2010 in Kraft treten soll. Ganz interessant die Redebeiträge im BT. Die Einwände gegen die Neuregelungen sind nicht von der Hand zu weisen.

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