Waffengleichheit im Strafverfahren? Hergestellt durch Bestellung eines Pflichtverteidigers

Im Moment reißen die m.E. berichtenswerten Entscheidungen zur Pflichtverteidigung nicht ab. So auch der mir von einem Kollegen zur Verfügung gestellte schon etwas ältere Beschl. des LG Freiburg v. 12.03.2008 – 6 Qs 12/08 E. Hw., der sich zur „Waffengleichheit“ im Strafverfahren – JGG-Verfahren – verhält.

Das LG hält eine Pflichtverteidigerbestellung im Hinblick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens geboten, wenn von mehreren Mitbeschuldigten einige bereits anwaltlich vertreten sind. Eine in der Praxis häufiger anzutreffende Konstellation, die auch bereits das OLG Hamm vor einiger Zeit zur Beiordnung veranlasst hatte (vgl. hier).

2 Gedanken zu „Waffengleichheit im Strafverfahren? Hergestellt durch Bestellung eines Pflichtverteidigers

  1. Pingback: LexisNexis® Strafrecht Online Blog » Blog Archiv » Waffengleichheit im Strafverfahren – hergestellt durch Bestellung eines Pflichtverteidigers -II

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert