Archiv für den Tag: 13. Juni 2010

Münster: „Schlägern geht es an den Führerschein“

Die Westfälischen Nachrichten vom 12.06.2010 berichten unter dem Titel „Schlägern geht es an den Führerschein“  von der Praxis der münsterischen Ordnungsbehörden, die Fahrerlaubnis auch bei anderen Delikten als Verkehrsdelikten zu entziehen. Das hat dann beim VG Münster gehalten.  Das wird Herrn Busemann (JM Niedersachsen) freuen, vgl. hier und hier.

Opfer kann Kronzeuge sein

Der BGH hat jetzt in seinem für BGHSt bestimmten Urteil v. 19.05.2010 – 5 StR 182/10 zum neuen § 46b StGB – Kronzeugenregelung – Stellung genommen. Danach kann auch das Tatopfer “Kronzeuge” sein, da § 46b StGB auch auf das Opfer einer in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO bezeichneten Tat anwendbar ist. Der BGH geht davon aus, dass die Tat, wegen der der Angeklagte angeklagt ist, nicht mit der Tat identisch sein muss, über die er Erkenntnisse geliefert hat.

Lesenswert!

Ab 11.06.2010: Fahnenpflicht am Auto…(?) :-)

Mich erreicht gerade die „INFORMATIONSAUSGABE – STRASSENVERKEHRSAMT – JUNI 2010“, in der es heißt: 🙂

In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues System eingeführt um die schlechten Fahrer zu identifizieren.

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen -unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen- Fahnen ausgehändigt. Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren.

Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.

Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.

Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen.“

Ich bin dann doch erstaunt: Wenn man sich derzeit im Straßenverkehr umsieht, muss es viele „schlechte Autofahrer“ geben. Aber auch viele „schlechte Mieter“ und Hauseigentümer, denn an Häusern und Wohnungen hängen diese Fahnen auch. Muss dann doch wohl andere Gründe haben. 🙂