Vorwurf: „Landesregierung gefährdet Sicherheit im Straßenverkehr“ in Schleswig-Holstein, m.E. aber: Wohl eher ein eigenes Problem mit dem Richtervorbehalt…

Ein Leser unseres Blogs weist mich gerade auf eine PM der Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein v. 06.04.2010 hin, die hier im Netz steht. Titel:  Landesregierung gefährdet Sicherheit im Straßenverkehr. Der Inhalt der PM ist nicht so interessant, allerdings: M.E. hat der Landtagsabgeordnete ein Problem mit dem Richtervorbehalt. Jedenfalls habe ich den Eindruck.

Interessanter ist da schon der ebenfalls eingestellte und anhängende Erlass Schleswig-Holstein zu den Vorgaben für die richterliche Anordnung einer Blutentnahme. Den sollte man mal lesen. Vor allem die kursiv gesetzten Anmerkungen sind interessant:. Zur Nichterreichbarkeit wird angemerkt:

„Es erscheint auf den ersten Blick wenig einleuchtend, versuchen zu müssen, einen/eine Richterin zu erreichen, wenn die Erfolglosigkeit von vornherein ersichtlich ist. Der Generalstaatsanwalt weist aber darauf hin, dass eine eventuelle Handyerreichbarkeit des Richters/der Richterin, der/die vorher Dienst hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Daher ist der Anrufversuch auf jeden Fall vorzunehmen. Diese Vertahrensweisee erfüllt zudem eine Forderung des Justizministers.“

Im Übrigen: mehr als 20 Minuten muss man sich nicht bemühen, ein Anruf genügt, dann besteht „Gefahr im Verzug“. Mal sehen, was das OLG Schleswig damit macht.

4 Gedanken zu „Vorwurf: „Landesregierung gefährdet Sicherheit im Straßenverkehr“ in Schleswig-Holstein, m.E. aber: Wohl eher ein eigenes Problem mit dem Richtervorbehalt…

  1. Willi Winzig

    also dieser Erlass, ist ja wohl echt eine Lachnummer hoch 10.
    Allerding sollte man wiederum sehen das man sich an Vorschriften was GiV angeht,
    mehr als hält!
    Nämlich:
    Der Begriff Gefahr im Verzug ist Eng anzulegen!!!!
    Jaaa…… das tut man hier mit diesem Erlass.
    Also wenn 20 min. nicht Eng angelegt sind um Gefahr im Verzug anzunehmen…
    dann weiss ich nicht……!
    Also wir nun, folgendermaßen vorgegangen “ Man Wähle die Nummer der Bereitschftsrichters/in,lege schnell wieder auf (am besten Rufnummer unterdrücken, dann kann der Bereitschaftsricher/in nicht Zurückrufen) warte 20 min. und Ordent dann bei dem Beschuldigten den Aderlass an.
    Na wenn das keine Erfolgsmethode ist, um den Richtervorbehalt zu Umgehen ohne diesen zu Missachten ( weil man hat ja Angerufen, kann man ja per Einzelverbindungsnachweiss belegen )dann weiss ich auch nicht!!!
    Ich sage nur “ Armes Deutschland, Arme Bürger noch Ärmere Rechtsstaatlichkeit“!

    Hoffentlich kommt mal einer der Verfasser dieses Erlasses in den Genuss des Selbigen,
    mal sehen was diese guten Menschen dann von den 20 min. halten um einen Richter zu erreichen.

    🙂 🙂

  2. Consigliere

    „Zur Person:
    [Das MdL] arbeitete bis Mai 2008 in Lübeck als Richter am Landgericht und war bis Oktober 2009 Pressesprecher der Hamburger Justizbehörde
    Themenschwerpunkte:
    u.a. Innen- und Recht, Bürgerrechte
    Ausschüsse:
    u.a. Innen- und Rechtssauschuss“

    Tja…

  3. Gunter

    Dazu fällt mir ein Satz aus einer „Boston Legal“-Folge ein (im übrigen die wohl beste Anwaltsserie, die es jemals gab, wie ich finde):

    „Wie es scheint, verlieren wir den Fall. Wir könnten zwar in Berufung gehen, aber unsere Richter stehen mit den Grundrechten auf Kriegsfuß. Und selbst wenn wir es bis vor den obersten Gerichtshof schaffen: die Richter dort sind auch keine Fans der Grundrechte…“

  4. n.n.

    ach, dieser kleine landespolitiker ist mir doch geradezu sympathisch.
    zumindest wenn ich dagegen die frechen lügen (oder inkompetenzen) der cdu-„rechts“-politiker á la bosbach sehe:

    „Wer ein Polizeiauto teilweise oder ganz beschädigt, dem drohen nach geltendem Recht fünf Jahre Haft. Wer einen Polizisten verletzt, dem drohen zwei Jahre. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“

    http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2585506_Gewalt-gegen-Polizisten-Widerstand-gegen-Widerstandsparagrafen.html

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