NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen – Initiative auf der heutigen IMK

Heute morgen sind die Zeitungen – vor allem in NRW, z.B. hier – voll von der Meldung des gestrigen Tages: NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen. In den Meldungen heißt es weitgehend wortgleich:

Nach dem Willen von Innenminister Ingo Wolf (FDP) sollen Autofahrer künftig auch bei mehr als 1,1 Promille Blutalkohol nur noch „pusten“ müssen, berichtet die in Hagen erscheinende WESTFALENPOST (Donnerstagsausgabe) `Die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems ist auch bei höheren Promillewerten so präzise wie bei einer Blutuntersuchung“, sagte Wolf der WESTFALENPOST. Auf der heutigen Innenministerkonferenz in Hamburg will Wolf eine NRW-Initiative einbringen. Derzeit muss der Alkoholsünder bei Werten über 1,1 Promille auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt erst nach einigen Tagen vor. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkohol-Analyse ohne richterliche Anordnung schon heute beweissicher möglich. `Ein Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lässt“, sagte Wolf. Angesichts moderner präziser Messverfahren sei die Atemanalyse in Alkoholverdachtsfällen als das `mildere Mittel zu wählen“, betonte Wolf. Damit erübrige sich auch das Erfordernis einer richterlichen Anordnung.“

Das ist also dann der nächste Versuch – zu früheren vgl. u.a. hier -,  die Gesetzeslage an die Praxis anzupassen. Was mich erstaunt ist das Wort „müssen“ in der o.a. Meldung. Denn bislang „musste“ niemand pusten, auch bei geringeren Werten nicht, sondern war/ist das „Pusten“ freiwillig, allerdings mit der Folge der Blutentnahme. Soll sich das jetzt ändern? Ich habe versucht, Näheres über die Initiative im Netz zu finden. Leider klappte das nicht. So muss man warten, was aus Hamburg kommt. Oder sonst woher.

3 Gedanken zu „NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen – Initiative auf der heutigen IMK

  1. sic!

    Der Vorschlag zielt wohl vor allem darauf ab, daß der bisher notwendige Nachweis der Promillegrenze mittels eines Blutalkoholtests zugunsten des freiwillig abgegebenen Atemalkoholtests entfallen kann. Da der ja nicht erzwungen werden kann, würde nur noch im Weigerungsfall die Blutprobe angeordnet werden müssen. Ist aus der bisherigen Logik der Praxis heraus nur konsquent.

    Was mir viel eher Sorgen macht, ist die Technikgläubigkeit der Entscheider. Es gibt da einen mit bekannten Lehrstuhlinhaber für organische Chemie, der im Rahmen der praktischen Übungen (Alokohlwertbestimmung ist ein Klassiker für Studenten) ein Dräger 7110 (also das wohl akuell noch zum Einsatz kommende Meßgerät für die gerichtsfeste Analyse) vorführt, und den Studenten praktisch anhand der Einnahme verschiedener alkoholischer und nichtalkoholischer Nahrungsmitteln demonstriert (natürlich auf Freiwilligkeit basierend), was für lustige Ergebnisse dabei rauskommen können. Klar, das sind alles gezielt ausgesuchte Sonderfälle, für den Aha-Effekt, aber wie soll das ein per Atemalkoholanalyse auffällig gewordener Fahrzeugführer wissen, und vor allem, im Zweifel auch beweisen?

  2. RA T. Feltus

    Interessant auch folgender Kommentar zu meinem diesbezüglichen Post:

    Johannes hat gesagt… Mit ein wenig Nachdenken kann man eigentlich darauf kommen, dass das Pusten auch in Zukunft natürlich nicht erzwungen werden soll (wie denn auch??), sondern freiwillig bleibt – im Weigerungsfall wird halt nach wie vor die Anordnung der Blutentnahme eingeholt. 27. Mai 2010 15:10

  3. Pingback: Blasen allein reicht – nun doch nicht?, oder: Du heilige Scheinheiligkeit… | Heymanns Strafrecht Online Blog

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