Das Schwätzchen zum Jahrestag :-), oder: Man lernt nie aus

Ich hatte ja gerade schon gepostet, dass ich mir zur Feier des Tages heute auch mal ein Schwätzchen erlaube.

Eingehen will ich auf eine schon etwas zurückliegende Begebenheit: Ich befand mich auf der Rückfahrt vom OLG Hamm nach Münster. Im Bereich einer „gefährdeten“ (= häufige Geschwindigkeitsüberwachungen) Stelle wird mal wieder kontrolliert. Ich denke nicht an die Gefahr und fahre zu schnell. Nicht viel, aber es reicht, um herausgewunken zu werden. Der Polizeibeamte verweist mich an seine beiden Kollegen, die in einem Bulli auf mich warten und gleich das Gespräch damit eröffnen: „Sie sind geblitzt worden, Sie waren zu schnell, kostet 20 €“. Na ja, geblitzt hatte es nicht, aber was soll es, dachte ich. Für 20 € machste kein Theater, zumal ich es eilig hatte. Ich habe also bezahlt, konnte mir dann aber beim Aussteigen es dennoch nicht verkneifen, Folgendes anzumerken:

Ich: „War jetzt für mich sehr lehrreich“.

PB 1: “ Ja, Sie fahren jetzt hier sicher nicht mehr zu schnell.“

Ich: „Nee, nicht deshalb, sondern ich frage mich, wann ich denn belehrt und angehört worden bin. Also §§ 55 OWi, 136 StPO“.

PB 2: „Hm, wie meinen Sie das denn?“

Ich:: „Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie mich über mein Schweigerecht belehrt haben“.

PB 1: Aber, wir haben Ihnen doch gesagt, dass Sie zu schnell gefahren sind.“

Ich: „Das dürfte kaum ausreichen..“

PB2: „Mal ne Frage: Was sind Sie denn von Beruf?“

Ich: „Richter am OLG. Und ich habe gerade gelernt, dass an dem, was man immer wieder in den Akten liest, dass nämlich nicht belehrt wird, doch wohl etwas dran ist.“

PB1 und PB2: Schweigen.

Ich: „Schönen Tag noch meine Herren. Man lernt eben nie aus.“

17 Gedanken zu „Das Schwätzchen zum Jahrestag :-), oder: Man lernt nie aus

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  2. n.n.

    @ herr burhoff:

    nichts für ungut, aber warum müssen richter eigentlich immer erst aus dem dienst ausscheiden, bis sie zu dieser erkenntnis kommen? bekommt man da mit der vereidigung eine bestimmte brille aufgesetzt? 😉

  3. Detlef Burhoff

    Hallo, ich hatte ja schon geschrieben: geahnt hatte ich es immer schon…, da immer wieder entsprechend vorgetragen wurde. Sie kommen in den Verfahren an diese Praxis nur nicht „ran“, zumindest in der Revision/Rechtsbeschwerde nicht mehr.

    Ich war übrigens schon vor der Vereidigung Brillenträger. Eine neue habe ich zur Vereidigung nicht bekommen 🙂

  4. Willi Winzig

    Nun ich sage immer Selbsterfahrung ist die beste Erfahrung.
    Und ob ein Richter der bei einem OLG-, LG- oder AG war oder ist, hat meist keinerlei
    Erfahrungswerte mit den gängigen Polizeipraktiken.
    Alles was Richter/innen von der zu Verhandelden Strafsache haben und kennen ist die Akte.
    Sie sind nicht bei Verkehrskontrollen, Verhaftungen oder Vernehmungen der Beschuldigten
    durch die Polizei Persönlich anwesend.
    Leider kennen die Damen und Herren die ein Richteramt haben nicht die Realität und schon gar nicht die Abgründe die sich ausserhalb des Gerichtes auftun.
    Sie wissen nicht, das sich Polizeibeamte aufführen wie Revolverhelden im Wilden Westen,
    gegen Menschenrechte Verstossen, Belehrungspflichten nicht nachkommen ect. , denn sie sind nicht dabei.
    Richter und Richterinnen müssen sich auf die Richtig- und Vollständigkeit der Aussage eines Vereidigten Polizeibeamten verlassen und damit sind sie Verlassen.
    Nur ein Beispiel:
    Würde man auf Polizeidienststellen Alkohol- und Drogenkontrollen bei den Beamten machen so mögen man mir glauben “ das Ergebniss wäre Erschreckend „!
    Würde man Polizeibeamte/innen ohne Vorwarnung auf ihr Wissen über geltendes Recht Prüfen “ das Ergebniss wäre ebenso Erschreckend „!
    Also warum hier einem Herrn Burhoff oder anderen Richtern a.D. Vorwürfe machen???

    Sinnlos und Unfair!!!

    Wie die Realität wirklich aussieht Lernen diese Menschen erst wenn sie als R.A tätig werden und hinter die Kulissen schauen.
    Ich denke schon das Richter/innen gern Gerecht und angemessen Urteilen möchten.
    Doch können sie das auch wirklich??? Nein können sie nicht!!

    Wie soll ein Richter/inn die Glaubwürdigkeit eines Beschuldigten Prüfen, wenn 2 Vereidtigte Beamte das gegenteil Behaupten und keine Zeugen vorhanden sind die die Glaubwürdigkeit des Angeklagten bestätigen können.

    Hier kommt dann das Ungeschriebene Gesetzt zur Anwendung.

    § 1 ) Der/Die Polizeibeamte/in ist vor Gericht als Glaubwürdig Anzusehen, handelt
    immer nach Recht und Gesetzt Lügt nicht und Missachtet schon gar nicht die
    Menschenrechte, die StPO oder das StGB.

    § 1a )Polizeibeamte/innen halten sich Grundsätzlich immer an Dienstvorschriften
    und Verstossen gegen diese nicht!!!!!!!

    § 2 ) Sollten einmal Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Einhaltung der Dienstvorschriften
    oder ordnungsgemäßer Anwendung der StPO sowie des StGB bei Polizeibeamten/innen
    die vor Gericht Aussagen aufkommen…………….
    So tritt Automatisch § 1, sowie § 1a in Kraft !!!!!

    § 3 ) Polizeibeamte/innen die sich vor Gericht wegen Körperverletzung im Amt zu
    Veramtworten haben sind grundsätzlich als Opfer anzusehen und handelten
    Grundsätzlich im Zuge des § 113 StGB!
    Sollten zweifel an der Rechtmäsigkeit der Gewaltanwendung bestehen!
    So ist eine Beweiswürdigung nach § 1, sowie § 1a dieses Gestztes zu Führen
    und Anzuwenden!

    Tja werte Damen und Herren,ein Ungeschriebenes Gesetzt aber so sieht leider die Realität der Deutschen Rechtssprechung in der Wirklichkeit aus.

  5. Detlef Burhoff

    Hallo, das würde ich so nicht unterschreiben. Sie können Auswüchse und Fehler, die es sicherlich gibt und über die auch immer geklagt wird, nicht einfach verallgemeinern und alle Richter über einen Kamm und im Grunde als unfähig hinstellen.

  6. Willi Winzig

    Nun was ich eigentlich Aufzeigen wollte, ist die Tatsache das Richter/innen oft ( nicht immer ) Opfer der Aktenlage sind.
    Die meist auch noch durch Aussagen von Vereidigten Beamten, mehr oder weniger gezwungen sind das zu Glauben was von den Beamten bei der Zeugeneinvernahme gesagt wird.
    Keine Möglichkeit haben das nachzuvollziehen was Tatsächlich geschehen ist.

    Nur eine Frage?
    Sind Sie als Richter davon ausgegangen das der Angeklagte die Wahrheit sagt,
    wenn er Behauptete das er nicht über seine Rechte Belehrt worden sei?

    Der Polizeibeamte zu 1 u. 2 steif und fest Behauptet haben den Beschuldigten über seine Rechte Belehrt zu haben ???

    Opfer in dem Sinne, (Herr Burhoff und ich möchte damit niemand auf die Füße steigen)
    das vor Gericht nur das Zählt was Schriftlich vorliegt.

    Was der Zeuge vor Gericht Aussagt ( ob Wahrheit oder Unwahrheit )!

    Man Schaut ob als Mensch oder Richter/in, “ jedem Menschen nur auf die Stirn, aber nicht ins Hirn “ das kann niemand. Auch ein Richter nicht!

    Und oft wird von seiten des Gerichtes ( Richters und Schöffen)nicht
    “ in dubio pro reo “ gehandelt wenn es um Zeugenaussagen geht die von Polizeibeamten/innen gemacht wurden.
    Weil die Gerichte zu 90% davon Ausgehen das die Aussage der gehörten Zeugen ( Polizeibeamten/innen ) der Wahrheit entspricht.

    Sie haben durch Selbsterfahrung feststellen müssen und können wie es ist wenn Polizeibeamte, ihren Belehrungspflichten nicht nach kommen.
    Und wenn Sie sich jetzt wirklich Ernsthaft in die Lage eines “ Normal Bürgers “
    versetzen. Dann stellen Sie sich doch bitte mal die Frage wie hätten die Beamten reagiert wenn Sie nicht Preisgegeben hätten das Sie OLG Richter a.D. sind?

    Wie die Beamten auf die Frage nach der Rechtsbelehrung des „Normal Bürgers“ reagiert hätten, wenn der nur ein einfacher Dreher Fräser oder KFZ Mechaniker gewesen wäre?

    Der arme Kerl hätte wahrscheinlich erstmal einige Schikanen über sich Ergehen lassen
    müssen ( intensive Fahrzeugkontrolle ) vermutlich unterstellen lassen müssen er sei wohl Betrunken oder hätte Drogen genommen.
    Und wenn er nach all dem nicht gleich Land gewinnt könnte man ihn ja mal mit zur Wache nehmen.
    Und natürlich sich Sagen lassen müssen das man wohl keine Ahnung habe und ob man dem
    Polizist seine Arbeit erklären wolle.

    Sie Herr Burhoff hatten und haben das große Glück das Sie allein schon durch Ihren Titel als OLG Richter a.D. und R.A. eine gewisse Art von Rechtsschutz und Respekt
    geniesen, bei dem sich jeder Polizeibeamte es sich 100x ( im schnelldurchlauf )überlegt ob er sich Ihnen gegenüber Unkorrekt verhält oder nicht. Und welche Chancen
    der Polizeibeamte wohl hätte wenn ein OLG Richter a.D. und angesehener R.A. hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen würde und welche Konsequenzen das für ihn wohl hätte.

    Der “ Normal Bürger “ wäre in diesen Fall absolut Chancenlos.

    Dann stellen Sie sich bitte mal die Frage wie wäre es gekommen wenn ein “ Normal Bürger “ gegen das Bußgeld vorgegangen wäre und vor Gericht Behauptet hätte, er sein „NICHT“ Ordnungsgemäß über seine Rechte Belehrt worden.

    Glauben Sie allen Ernstes das die Beamten ihr Fehlerhaftes Verhalten zugegeben
    hätten ?

  7. Lisa

    Klasse! Da bin ich froh, dass ein Richter dass am eigenen Leib erfahren konnte, wie das so ablaufen kann.

  8. NoName

    Würde man einen Rechtsstaat an der alleinig an der Qualität seiner Exekutiven messen dürften sich unsre Damen und Herren Poltiker wohl kaum noch kritisch über die Innenpolitik anderer Länder äussern. Mit anderen Worten: Ich habe bislang recht wenig Kontakt mit Polizisten im Dienst gehabt. Aber in ALLEN Fällen wurde ich weder belehrt noch (in einem Fall) darüber aufgeklärt ob ich Beschuldigter oder Zeuge sei! Bislang wurde ich noch nie (auch bei Verkehrskontrollen) verfahrenstechnisch korrekt behandelt. Freunlich waren die Beamten eigentlich immer, nur haben die genug Fehler pro Minute gemacht das es in jedem anderen Job zu einer augenblicklichen Kündigung wegen Sabotage gekommen wäre. Ohne die gutgläubige Richterschaft (sorry, leider meine Erfahrung) wären unsere Ermittlungsbehörden wohl ziemlich aufgeschmissen. Die Aufklärungsrate würde, wegen andauernder Verfahrensfehler, stramm auf NULL zugehen.
    Aber hier machen sich überforderte Richter zu Bütteln der Politik: Nicht genug Geld für die Ermittler plus nicht existente Dienstaufsicht= schlampige Arbeit. Um die Öffentlichkeit nicht zu düpieren wird verurteilt wie weiland 33-45, auf Teufel komm raus. Wo kämen wir denn hin, wenn Verbrecher wegen Verfahrensfehlern frei gesprochen werden. Und wenn der Staatsanwalt (die neutralste Behörde der Welt) anklagt wird schon was dran sein.

  9. Willi Winzig

    Um das ganze einmal Vernüftig zu Sehen, sollten Richter egal ob OLG, LG, AG ect.
    wirklich mal „Inkognito“ in den vollumfänglichen Genuß einer Festnahme, Verkehrskontrolle oder Vernehmung kommen.
    Vielleicht würde das den Damen und Herren der Rechtssprechung mal die Augen öffnen,
    wie bei solchen Aktionen die Belehrungspflichten gehandhabt werden, wie Beschuldigte
    von Polizei und Staatsanwälten Behandelt werden, um ihre Rechte Betrogen werden und Rechtsvorschriften der StPO umgangen werden.
    Vor allem aber auch Indizien für so manchen Prozess von Polizei und Staatsanwaltschaft Konstruiert werden um eine Verurteilung zu erlangen um in der Öffentlichkeit zu Glänzen.
    Menschenkenntnis erlangt man nicht durch ein Erfolgreiches Jurastudium in dem man Lernt Rechtsvorschriften und Gesetze so Auszulegen wie man es gerade Benötig.
    Schon gar nicht wenn man hinter dem Richtertisch sitzt und die Person nur aus der Akte oder seinem Bundeszentralregisterauszug Beurteilen kann.
    Das erschreckende an allem für mich ist die Tatsache das Tatrichter vor ihrer Berufung zum Richteramt als Staatsanwälte tätig waren. Die Praktiken die von der Polizei Angewendet kennen und doch nach ihrer Berufung zum Richteramt die Augen und Ohren vor den Tatsachen verschliessen.

  10. Referendar

    Schön wäre es wenn man in dieser Sache irgendwann dazu kommt, dass man wie in §291 ZPO die fehlende Belehrung nicht mehr beweisen muss denn:

    Tatsachen die dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises

  11. Pingback: Ist eine 2. MPU wegen der gleicher Sache zu schaffen.? | mpu

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