Archiv für den Tag: 22. April 2010

„Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ jetzt in 5. Auflage bei Heymanns Strafrecht online

Endlich ist es soweit: Der Klassiker in Sachen Strafrecht – jetzt auch in der umfassend überarbeiteten und erweiterten 5. Auflage online!

Auch die aktuelle 5. Auflage dieses Klassikers gewährt dem Strafverteidiger – dank der praktischen ABC-Struktur – sicheren Zugriff auf zuverlässige Rechtsinformationen auf der Grundlage der aktuellen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Auch für Richter und Staatsanwälte sowie andere mit dem Ermittlungsverfahren Befasste stellt das Handbuch eine gewinnbringende Arbeitshilfe dar.

Sämtliche aktuellen Reformen (2. Opferrechtsreformgesetz, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren usw.) sind bereits eingearbeitet. Zudem sind die seit der 4. Auflage erschienenen Veröffentlichungen sowie die seitdem ergangene maßgebliche Rechtsprechung ausgewertet und integriert – allein aus der Rechtsprechung sind rund 750 neue Entscheidungen eingearbeitet.

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Der Führerscheintourismus, die Pflichtverteidigung und das LG Regensburg

Der sog. Führerscheintourismus beschäftigt uns schon einige Zeit und beschäftigt uns auch immer wieder, vor allem hinsichtlich der Frage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Rechtsprechung zu der Problematik ist unüberschaubar. Deshalb ist es zu begrüßen, dass nun auch das LG Regensburg in seinem Beschl. v. 15.03.2010 – 7 Qs 14/10 – die Sach- und Rechtslage als schwierig angesehen und dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat. Die Frage wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung ziemlich einheitlich gesehen. Deshalb fragt man sich schon, warum das AG nicht bereits einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat.