(Ehemalige) EKD-Ratsvorsitzende müsste man sein

dann geht es im Verfahren auch schnell. Im Rundfunk war heute zu hören, dass es im Fall der Trunkenheitsfahrt von Margot Käßmann offenbar schon eine Entscheidung gibt. Kann ja nur ein Strafbefehl sein, alles andere dauert länger. Der sieht als Sanktion auf die Trunkenheitsfahrt ein Monatsgehalt als Geldstrafe vor und eine Sperre von 10 Monaten. Dazu passt die Meldung im Newsticker. Also: Die Sanktion ist ja ok, darum geht es ja auch gar nicht. Aber: Als normaler Sterblicher muss man dann doch länger warten, bis man weiß, was auf einen zukommt. Oder? Wenn es doch nur immer so schnell ginge? Vgl. dazu auch So schnell kann das gehen oder Zweierlei Maß. Ein Gutes hat es natürlich: Nachdem gerade erst die Wellen hoch geschlagen sind um den Umstand der Trunkenheitsfahrt, interessiert das Ganze dann jetzt nicht schon wieder. In ein paar Monaten wäre das vielleicht anders.

3 Gedanken zu „(Ehemalige) EKD-Ratsvorsitzende müsste man sein

  1. Robert Koop

    Nö, lieber Herr Burhoff, das geht in ganz Niedersachsen genauso schnell – vorausgesetzt der Verteidiger hat ein Telefon und kennt die Durchwahlnummer des zuständigen Amts- bzw. Staatsanwalts oder mindestens die der StA-Zentrale. Aber das soll’s ja geben! Alternativ kann man ja auch beim Sachbearbeiter vorbeigehen.

  2. n.n.

    (ehemalige) ekd-ratsvorsitzende müsste man sein?
    ich glaube an der stelle der frau k. hätte ich lieber ein paar wochen länger auf den strafbefehl gewartet und dafür auch auf die berichterstattung verzichtet. zumal bei einem nicht-ekd-ratsvorsitzenden die BAK auch nicht unverzüglich an die bild-„zeitung“ durchgestochen wird.

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