Mal wieder eine Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot. Das AG Lübben hat in seinem Beschluss v. 01.12.2009 – 40 OWi 1611 Js 29636/08 (313/08) die mit Provida gefundenen Ergebnisse für unverwertbar gehalten und ein Beweisverwertungsverbot angenommen. Es tut sich also eine Menge in dem Bereich.