Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung tritt am 4. August 2009 in Kraft

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird am 4. August 2009 in Kraft treten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können – anders als bisher – mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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