Neue Höchstsätze für Geldstrafen

Die für die Bemessung von Geldstrafen geltende und seit 1975 im Kern unveränderte Höchstgrenze der Tagessätze ist angehoben worden. Die Obergrenze für einen Tagessatz beträgt jetzt 30.000 €. Damit steigt der mögliche Höchstbetrag einer Geldstrafe auf 10.800.000 € bei einer Einzeltat und auf 21.600.000 €  bei Tatmehrheit.

Das diese Änderung enthaltende 42. StrÄndG wurde im BGBl. I 2009, 1658 vom 03.07. 2009 Nr. 38 verkündet. Das Gesetz ist damit am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

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