Niedersachsen fordert Gesetzesänderung bei der Blutentnahme

Genau das war zu erwarten. Eine PM des Niedersächsischen JM meldet: Niedersachsen will Richtervorbehalt bei Blutproben abschaffen – Busemann: „Die Rechtslage der Praxis anpassen“

Es heißt dort:

Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann setzt sich bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Dresden am 24. und 25. Juni 2009 für die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Entnahme von Blutproben im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsdelikten ein.
„Wenn zum Nachweis einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt eine Blutentnahme erforderlich ist, bleiben für einen Richter so gut wie keine Ermessensspielräume. Schildert die Polizei ihm telefonisch Fahrfehler, Alkoholgeruch oder sonstige Ausfallerscheinungen des Verkehrsteilnehmers, ist die Anordnung der Blutentnahme unumgänglich. Deshalb ist mit dem Richtervorbehalt auch kein besonderer Grundrechtsschutz mehr verbunden“, sagte Busemann. Darüber hinaus sei die ärztlich durchgeführte, standardisierte Entnahme von Blut zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit kein grundrechtsrelevanter Eingriff, der eine richterliche Anordnung zwingend erfordere.
„Wir sollten die Rechtslage der Praxis anpassen“, so Busemann. „Es sollte weder so sein, dass der jetzt geltende Richtervorbehalt durch Eilanordnungen wegen Gefahr im Verzug ausgehebelt wird, noch sollten die Richterinnen und Richter zu jeder Tages- und Nachtzeit in Zugzwang gesetzt werden“, machte der Justizminister deutlich.“

Also: Eine rechtswidrige – vom BVerfG gerügte – Praxis sanktioniert man jetzt eben einfach dadurch, dass man das Gesetz ändert. Wir haben dann also demnächst eine „StPO-Light“ und eine „StPO-Heavy“. Der JM sollte sich lieber darum bemühen, dass die Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden.

5 Gedanken zu „Niedersachsen fordert Gesetzesänderung bei der Blutentnahme

  1. RA JM

    Wie sagte doch das LG Schwerin:

    … verpflichtet der Richtervorbehalt aus Art. 13 II GG die Länder insoweit dazu, sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage Sorge zu tragen (BVerfG NJW 2007, 1444).“ …

    Das wird dem Herrn MInister wohl zu teuer.

  2. Detlef Burhoff

    eben :-(. und darum finde ich den Vorschlag auch so ärgerlich. Man ändert einfach die gesetzlichen Vorgaben. Das ist einfacher als die Polizei zu gesetzmäßigem Handeln anzuhalten.

  3. Prosecutor

    Zum Glück werden die Gesetze immer noch von demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorganen gemacht und nicht von ein paar vergreisten Politikern im Karslruher Elfenbeinturm, denen teilweise der Realitätsbezug verloren gegangen ist.

  4. Pingback: NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen – Initiative auf der heutigen IMK | Heymanns Strafrecht Online Blog

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