Künstliches Heroin auf Rezept

Nun ist es perfekt: Nach langem Streit über die staatliche Abgabe von künstlichem Heroin an Abhängige in speziellen Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht hat der der Bundestag am 28.05.2009 einen von der SPD initiierten Gesetzentwurf beschlossen, der von der CDU abgelehnt und der Opposition unterstützt worden ist (Entwurf eines Gesetzes zur diamorphinen Substitutionsbehandlung, BT-Drs. 16/11515). Danach ist die Abgabe von künstlichem Heroin künftig zulässig.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem „Programm“ ist:

  • Die Betroffenen müssen seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein,
  • mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und
  • mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Dazu ist Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft worden.

Ob man es begrüßen soll, ist mir noch nicht ganz klar.

3 Gedanken zu „Künstliches Heroin auf Rezept

  1. Lord

    Also hilt dieses neue Gesetz nur denjenigen Anhämgigen, die über 35 sind, und die Mehrzahl stirbt vorher oder vegammelt seine/ihre Zeit im Knast. Auf Therapie gehen eh die wenigsten und von denen die Mehrzahl wegen §35, was in meinen Augen eine Mogelpackung ist, denn in diesem Fall machen sie es primär um aus der Haft zu kommen.

    Somit werden vermutlich nur 10% aller Abhängigen in den Genuß des Medikaments kommen, mal davon abgesehen daß es gespritzt werden muß und WER bitte hat nach so einer langen Teit des Konsums noch funtionierende Venen? Die sollte man sich fürs Blutabnehmen aufsparen, denn in den Hals oder in die Leiste geht sicher kein Arzt.

  2. MP

    Nunja es gibt ja Medadon, welches bei vielen Heroinabhängigen recht solide funktioniert. Insofern denke ich, ist es einge gute Zusatzlösung.

  3. n.n.

    natürlich sollte man das begrüßen. es ist immerhin ein schritt in die richtige richtung, wenn auch nur ein kleiner.

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