Bundeskabinett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute auf Vor­la­ge des Bun­des­mi­nis­ters für Wirtschaft und Tech­no­lo­gie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen be­schlos­sen. Es setzt damit die zuvor beschlos­senen Eck­punk­te um.

Die neuen Re­ge­lun­gen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich – wie in den Eck­punk­ten fest­ge­legt – auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kin­der­por­no­gra­phi­schen In­hal­ten.

We­sent­li­che In­hal­te des ge­plan­ten Ge­set­zes sind:

  • Auf der Basis von Sperr­lis­ten des Bun­des­kri­mi­nal­amts sollen alle großen priva­ten In­ter­net­zu­gangs­an­bie­ter ver­pflich­tet werden, den Zu­gang zu kinderpornogra­phi­schen Inhal­ten im In­ter­net durch ge­eig­ne­te tech­ni­sche Maß­nah­men zu er­schwe­ren.
  • Aus prä­ven­ti­ven Grün­den soll ge­gen­über den be­trof­fe­nen Nut­zern über eine sog. Stopp­mel­dung klar­ge­stellt, warum der Zu­gang zu einem kin­der­por­no­graphi­schen An­ge­bot er­schwert wird.
  • Die Zu­gangs­an­bie­ter haf­ten nur, wenn und so­weit sie die Sperr­lis­te des Bundes­kri­mi­nal­amts nicht ord­nungs­ge­mäß um­set­zen.
  • Die an­fal­len­den Daten kön­nen für die Straf­ver­fol­gung ge­nutzt werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22.04.2009

weiterführende Links:
heise.de: Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere

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