Entschädigung für zu Unrecht erlittene U-Haft

Heute wird die Justizministerkonferenz in Berlin über eine Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte diskutieren. In dem Zusammenhang hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Reform der immateriellen Haftentschädigung gefordert, die auf eine deutliche Erhöhung hinauslaufen müsse. Es könne nicht sein, dass seit rund 21 Jahren der Betrag der Entschädigung unverändert bei 11 Euro pro Tag unschuldiger Haft liegt. Einige Bundesländer lehnen aber eine Erhöhung generell ab, andere sprechen sich für eine Erhöhung von 15 Euro bis 17 Euro aus. Lediglich Berlin und mittlerweile Brandenburg streben eine deutliche Erhöhung auf bis zu 100 Euro an. Der DAV hält auch eine Regelung für möglich, die auf eine betragsmäßige Fixierung gänzlich verzichtet und eine „angemessene Entschädigung“ vorschreibt.

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