Einziehung der Erträge aus Straftaten soll EU-weit gefördert werden

Die EU-Kommission hat vor einigen Tagen Prioritäten zur Beschlagnahmung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vorgeschlagen. Dadurch soll auf die Prävention von Straftaten hingewirkt werden, weil die meisten Verbrechen aus finanziellen Motiven heraus geschehen. Dem Vorschlag zufolge sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass wirksame Vermögensabschöpfungsstellen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten absolute Priorität haben. Solche Stellen erleichtern das Aufspüren von Erträgen aus Straftaten, die Beschlagnahmeverfahren und die ordnungsgemäße Verwaltung der beschlagnahmten Vermögenswerte. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür sorgen, dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch reibungslos erfolgt, und weitere Hindernisse für Beschlagnahmeverfahren entfernen. Über Europol könnten regelmäßige Kontakte zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet werden. EUROJUST sollte beim Einfrieren und bei der Beschlagnahme zunehmend in die Zusammenarbeit von Richtern und Staatsanwälten eingebunden werden. Ein einheitliches EU-Ausbildungsprogramm für Finanzermittler wird eingerichtet. Schließlich ist die Verbesserung des Informationsaustauschs mit Vermögensabschöpfungsstellen in Drittländern eine weitere Priorität. Diese Maßnahmen können ergänzt werden durch eine künftige Straffung und Aktualisierung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften.

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